Die Rechtsbeziehung zwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und der Gesellschaft an sich wird durch den Geschäftsführervertrag geregelt. Der Geschäftsführervertrag wird auch Anstellungs- oder Dienstvertrag genannt. Neben der Tatsache, dass der Geschäftsführer eine Organstellung für die GmbH/ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat wird durch den Geschäftsführerdienstvertrag die rechtliche Verknüpfung zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer geregelt. Der Geschäftsführerdienstvertrag ist nach Gründung der GmbH dem Finanzamt vorzulegen, damit dieses prüfen kann, ob Leistungen an einen Geschäftsführer gegebenenfalls verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen. » Weiterlesen: Geschäftsführervertrag
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Geschäftsführervertrag
6 November 2011Der Versicherungsagent
24 Oktober 2011
Ein Versicherungsmakler verkauft im Unterschied zum gebundenen Auschließlichkeitsvertreter, Absicherungs- u. Anlageprodukte für eine Flut von Versicherungsgesellschaften. Er vertritt im Großen und Ganzen die Interessen seiner Kunden und nicht die der Versicherungsgesellschaften. Zur Ausübung des Jobs des Maklers hat er eine fundierte Unterweisung (Versicherungsfachmann oder Versicherungskaufmann) um die Bewilligung zur Ausübung des Jobs des Maklers zu erlangen. » Weiterlesen: Der Versicherungsagent