Die Rechtsbeziehung zwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und der Gesellschaft an sich wird durch den Geschäftsführervertrag geregelt. Der Geschäftsführervertrag wird auch Anstellungs- oder Dienstvertrag genannt. Neben der Tatsache, dass der Geschäftsführer eine Organstellung für die GmbH/ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat wird durch den Geschäftsführerdienstvertrag die rechtliche Verknüpfung zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer geregelt. Der Geschäftsführerdienstvertrag ist nach Gründung der GmbH dem Finanzamt vorzulegen, damit dieses prüfen kann, ob Leistungen an einen Geschäftsführer gegebenenfalls verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen. » Weiterlesen: Geschäftsführervertrag