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Studienplatzklage – Allgemeines, Ablauf und Kosten

6 Dezember 2010

Mit einer kann der Bewerber gerichtlich erreichen, dass er seinen Anspruch auf einen Studienplatz durchsetzt. Im Rahmen der Studienplatzklage wird der zur Last gelegt, dass sie zu wenige Plätze anbietet, obwohl die Kapazitäten mehr zulassen würden. Nicht jede Studienplatzklage führt auch zum gewünschten Erfolg, die Kostenfrage bleibt dennoch. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Darmstadt verschickt die Ablehnungsbescheide für die ausgesuchte Uni. Ab diesem Zeitpunkt kann man das Studium einklagen und damit rechtlich gegen die Ablehnung vorgehen.

Ablauf einer :

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht einzureichen, sobald der Ablehnungsbescheid von der ZVS ins Haus flattert. So eine Klage setzt sich aus mehreren Verwaltungsverfahren zusammen. Im ersten Schritt wird ein Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt, als zweites wird sich erneut auf nicht-vergebene Studienplätze beworben. Der letzte Schritt ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid wird zuerst vom eigenen Anwalt eingereicht. Er stellt klar, dass der Kläger ein Recht auf einen Studienplatz hat, abgesehen von der Abiturnote und der Wartezeit. In einem anschließenden Vortrag macht der Anwalt über die Fehler aufmerksam, die der Universität bei der Kapazitätsberechnung unterlaufen sind. Im Folgenden hat die Universität die Chance sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sie hat Beweise zu erbringen, warum nicht mehr Studienplätze zur Verfügung gestellt werden können bzw. die Kapazitätsreserven bereits erreicht wurden. Falls  das Gericht von der Erklärung nicht überzeugt wurde, dann stellt es eine einstweilige Verfügung gegen die Hochschule aus. Damit wird festgelegt, dass fehlende Studienplätze im Losverfahren unter den Klägern vergeben werden.

Kosten einer Klage:

Sollte die Klage erfolgreich sein, dann hat die Universität die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wenn der Bewerber jedoch als Unterlegener aus dem Prozess hervorgeht, dann sind die eigenen Anwaltskosten in Höhe von ca. 200€ zu tragen und dazu die Kosten für die einstweilige Anordnung mit 70€.